Familienrecht und Minderjährige
RECHTSANWALT
Familienrecht und Minderjährige
Ein umfassender Ansatz für die rechtlichen Fragen, die sich in Familien und Lebensgemeinschaften stellen können, ist notwendig, um einen angemessenen Schutz in Zeiten von persönlichen Krisen zu gewährleisten.
Das in jahrelanger Tätigkeit erworbene spezifische Fachwissen ermöglicht es uns, auf die Bedürfnisse der Mandanten in diesem heiklen Rechtsgebiet in der angemessensten Weise einzugehen.
In Trennungs- und Scheidungsverfahren wird alles unternommen, um einen Vergleich zwischen den Ehegatten zu begünstigen, um eine rasche Lösung zu erreichen, die die gegenseitigen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen würdigt und die Bedürfnisse der oft beteiligten Kinder berücksichtigt.
Die Kanzlei bietet auch Beistand und Beratung in Fragen, die Minderjährige betreffen: sowohl im zivilrechtlichen Bereich (gerichtliche Vaterschaftserklärungen, Adoptionen, Verwaltung des Vermögens eines Kindes) als auch vor den Strafgerichten des Jugendgerichts.